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Der Verrechnungsscheck wird schon seit vielen Jahrzehnten im Bankgeschäft genutzt. Kunden haben so die Möglichkeit, einerseits eine Gutschrift auf ihr Girokonto zu veranlassen und zum anderen Zahlungen durch Übergabe des Schecks anzuweisen. Bezüglich Ausstellen und Einreichen gibt es einige Punkte, die zu beachten sind.
- Verrechnungsscheck darf in der Regel nicht bar ausgezahlt werden
- es gibt unterschiedliche Arten von Verrechnungsschecks
- Verrechnungsscheck dient dem Zahlungsverkehr
- immer seltener genutzte Zahlungsmethode
1. Was ist ein Verrechnungsscheck?
Im Bereich des Zahlungsverkehrs gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Geld unbar von einem zum anderen Kunden übertragen werden kann. Zu den bekannten und häufig verwendeten Zahlungsmitteln gehören unter anderem:
- Bargeld
- Überweisung
- Dauerauftrag
- Einzugsermächtigung
- Barscheck
- Verrechnungsscheck
Der Verrechnungsscheck hat in den vergangenen Jahren hierzulande an Bedeutung verloren, da es sich um ein beleghafte Zahlungsmittel handelt, welches unter anderem bei den Banken höhere Kosten für die Bearbeitung verursacht. Als Verrechnungsscheck wird insbesondere eine Zahlungsanweisung in Papierform bezeichnet, bei der der auf dem Scheck genannte Betrag normalerweise nur zur Verrechnung auf ein Girokonto eingezahlt werden kann. Damit unterscheidet sich der Verrechnungsscheck auch deutlich vom Barscheck, den Kunden beispielsweise am Bankschalter bar auszahlen lassen können.
Grundsätzlich haben Sie als Inhaber eines Girokontos jederzeit die Möglichkeit, sich von Ihrer Bank Verrechnungsschecks geben zu lassen und diese als Zahlungsanweisung auszufüllen. Andererseits besteht ebenso die Möglichkeit, einen Verrechnungsscheck zur Gutschrift auf Ihr eigenes Konto einzureichen. Beachten sollten Sie in dem Zusammenhang, ob die Ausgabe der Verrechnungsschecks bereits in den Kontoführungsgebühren enthalten ist oder Extra-Kosten entstehen.
Verrechnungsschecks dienen nach wie vor als Zahlungsmittel und können beispielsweise zur Gutschrift auf ein Girokonto eingereicht werden. Sowohl beim Einreichen als auch beim vorherigen Ausfüllen des Verrechnungsschecks gibt es einige Punkte, die beachtet werden sollten.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de2. Einen Verrechnungsscheck ausfüllen – diese Tipps sollten beachtet werden
Einen Verrechnungsscheck auszufüllen ist zwar im Grunde keine komplizierte Angelegenheit, aber dennoch werden an dieser Stelle von manchen Kunden durchaus Fehler gemacht. Daher ist es sinnvoll, sich an unsere folgenden Tipps zu halten, die sich darauf beziehen, was beim Ausfüllen des Verrechnungsschecks zu beachten ist.
Tipp 1: Kontonummer und Bankleitzahl aufdrucken lassen
Heutzutage werden Verrechnungsschecks nahezu ausschließlich nur noch von Banken vergeben, die über ein Filialnetz verfügen. In Ausnahmefällen sind allerdings auch Direktbanken dazu bereit, derartige Verrechnungsschecks zu kodieren und an den Kunden zu senden. Unabhängig davon, von welcher Bank Sie Ihre Verrechnungsschecks beziehen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Kontonummer und Bankleitzahl bzw. der IBAN bereits aufgedruckt sind. Dies erleichtert den späteren Zahlungs- und Buchungsvorgang, denn es ist eindeutig, zu welchem Konto der Verrechnungsscheck gehört. Dies ist grundsätzlich sowohl beim Einzel als auch beim Gemeinschaftskonto ratsam.
Tipp 2: Mindestangaben beim Ausfüllen beachten
Wenn Sie selbst aus Aussteller einen Verrechnungsscheck ausfüllen möchten, dann gibt es einige Mindestangaben, die auf jeden Fall beachtet werden sollten. Dazu gehören insbesondere:
- Name des Ausstellers
- Betrag (in Zahlen und Worten)
- Ausstellungsdatum
- Ausstellungsort
- Vermerk: nur zur Verrechnung
Diese Angaben müssen mindestens auf dem Scheck enthalten sein, damit dieser als offizielle Zahlungsanweisung genutzt werden kann.
Tipp 3: Optionale Angaben machen
Neben den zuvor genannten Pflichtangaben gibt es beim Ausfüllen einige optionale Angaben, die Sie als Aussteller beim Verrechnungsscheck machen können. Dazu gehört beispielsweise der Name des Empfängers, der den Verrechnungsscheck auf sein Girokonto einreichen soll. Allerdings ist der Empfängername kein Pflichtfeld, da auf den meist Verrechnungsschecks der Vermerk „…oder an Überbringer“ aufgedruckt ist. Wird also kein Empfängername auf dem Scheck genannt, kann im Prinzip jeder Person den Scheck einreichen, die ihn in Händen hält.
Tipp 4: Aus einem Barscheck einen Verrechnungsscheck machen
Nicht immer haben Sie einen Verrechnungsscheck zur Hand, sondern haben eventuell lediglich einen Barscheck vorliegen. In diesem Fall ist es problemlos möglich, einen solchen Barscheck in einen Verrechnungsscheck umzuwandeln. Dazu müssen Sie nichts weiter tun, als in die obere Ecke des Schecks den Vermerk „zur Verrechnung“ oben aufzubringen. Dies führt dazu, dass der Verrechnungsscheck nur noch auf ein Girokonto eingezahlt werden kann.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/deTipp 5: Betrag in Zahlen und Worten unbedingt vergleichen
Ein ganz wichtiger Tipp beim Ausfüllen eines Verrechnungsschecks besteht darin, dass Sie den gewünschten Betrag, der durch den Verrechnungsscheck angewiesen werden soll, in Zahlen und Worten miteinander vergleichen. Auf jedem Verrechnungsscheck ist es so, dass Sie den Geldbetrag einmal in Ziffern und einmal in Worten nennen müssen. Gibt es zwischen diesen zwei Varianten Abweichungen, ist letztendlich der in Worten aufgeführte Betrag gültig. Falls Sie auf dem Verrechnungsscheck also beispielsweise in Worten 200 Euro schreiben und in Zahlen 100 Euro, werden letztendlich die 200 Euro verbucht.
Beim Ausfüllen des Verrechnungsschecks gibt es einige Punkte, die beachtet werden sollten. Dazu gehört beispielsweise der Vergleich des anvisierten Betrages in Zahlen und Worten sowie die Angabe notwendiger Daten, die auf jedem Verrechnungsscheck enthalten sein müssen.
3. Einen Verrechnungsscheck einreichen – so gehen Sie vor
Als Aussteller können Sie einen Verrechnungsscheck nutzen, um der Bank den Auftrag zu erteilen, dass ein bestimmter Betrag von Ihrem Konto zugunsten eines anderen Kunden abgebucht wird. Den exakt umgekehrten Weg beschreiten Sie dann, wenn Sie selbst einen Verrechnungsscheck einreichen. In diesem Fall sind Sie nämlich nicht der Zahlungspflichtige, sondern Zahlungsempfänger. Daher ist es wichtig, dass Sie sich darüber informieren, wie Sie am besten beim Verrechnungsscheck einreichen vorgehen. Vom Grundsatz her können übrigens auch Minderjährige beim Jugendgirokonto einen Verrechnungsscheck nutzen, nur das Konto darf dadurch nicht ins Minus geraten.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die folgende Schritt-für-Schritt Anleitung geben:
- Schritt 1: Angaben auf dem Scheck überprüfen
- Schritt 2: Einreichungsbeleg ausfüllen
- Schritt 3: Scheck und Einreichungsbeleg bei Ihrer Bank abgeben
- Schritt 4: Verbuchung des Schecks abwarten
Bevor Sie einen Verrechnungsscheck bei Ihrer Bank einreichen, sollten Sie zunächst einmal überprüfen, ob die Angaben auf dem Scheck auch korrekt sind. Dabei sollten Sie Ihr Augenmerk insbesondere auf die folgenden Daten und Zahlen legen:
- Betrag in Worten und Zahlen
- Ausstellungsdatum (davon hängt die Gültigkeitsdauer des Schecks ab)
- Unterschrift des Ausstellers vorhanden?
Sind alle Daten und Zahlen auf dem Scheck korrekt, können Sie einen sogenannten Einreichungsbeleg ausfüllen. Hier werden noch einmal die wichtigsten Zahlen und Daten des Schecks notiert. Diesen Einreichungsbeleg unterschreiben Sie und übermitteln ihn entweder persönlich oder per Post zusammen mit dem Scheck an Ihre Bank. Diese wird dann die Verbuchung vornehmen, sodass normalerweise innerhalb von wenigen Tagen die Gutschrift auf Ihrem Girokonto erfolgt.
Das Einreichen eines Verrechnungsschecks ist ein relativ einfacher Vorgang, da Sie lediglich einen Einreichungsbeleg ausfüllen müssen und diesen zusammen mit dem Scheck ihrer Bank zukommen lassen. Zuvor sollten Sie lediglich darauf achten, dass alle Angaben auf dem Scheck möglichst korrekt sind.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de4. Orderscheck als besondere Form des Verrechnungsschecks
Eine besondere Variante des Verrechnungsschecks stellt der sogenannte Orderscheck dar. Wie bereits erwähnt, ist es bei einem normalen Verrechnungsscheck so, dass dieser entweder vom genannten Empfänger oder von jeder anderen Person eingereicht werden kann. Falls Sie dies als Aussteller verhindern möchten, haben Sie die Gelegenheit, einen sogenannten Orderscheck auszufüllen. Unter anderem dann, wenn Sie nicht Geld ins Ausland überweisen möchten, sondern einen Scheck nutzen wollen, bietet sich ein sicherer Orderscheck an.
Die Besonderheit besteht bei einem derartigen Orderscheck, der durch eine rote Leiste auf dem Scheckformular gekennzeichnet ist, darin, dass ausschließlich die Person den Scheck einreichen darf, die auf dem Scheck genannt ist. Darüber hinaus ist auf der Rückseite des Schecks durch die Unterschrift zu dokumentieren, dass der Scheck ausschließlich an die Order einer bestimmten Person ausgestellt wurde. Soll ein derartiger Orderscheck zur Gutschrift auf dem Girokonto eingereicht werden, ist der Empfänger dazu verpflichtet, sich gegenüber der Bank zu legitimieren. Dabei wird in erster Linie geprüft, ob die auf dem Scheck genannte Person mit dem Einreicher identisch ist.
5. Fazit
Der Verrechnungsscheck wird zwar in Deutschland immer weniger genutzt, kommt allerdings dennoch im Bereich des Zahlungsverkehrs nach wie vor zur Anwendung. Sowohl beim Ausfüllen als auch beim Einreichen des Verrechnungsschecks sind einige Punkte zu beachten, damit Abbuchung und Gutschrift auf dem Girokonto möglichst reibungslos erfolgen können.
Bildquellen: shutterstock.com
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