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Da das Girokonto in den weitaus meisten Fällen gleichzeitig als Gehaltskonto genutzt wird, kann es in der Praxis durchaus vorkommen, dass eben dieses Einkommen, welches auf dem Girokonto verbucht wird, gepfändet wird. Das Girokonto bildet hier allerdings keinesfalls eine Ausnahme, denn im Prinzip können sämtliche Bankkonten, auf denen sich Guthaben befinden, unter bestimmten Voraussetzungen einer Pfändung unterliegen. In aller Regel wird das Girokonto dann zum Guthabenkonto.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de1. Wann kann ein Girokonto gepfändet werden?
Die Frage: Wann kann ein Girokonto gepfändet werden? Sie beschäftigt insbesondere solche Verbraucher, die Schulden haben und diese aktuell zumindest vorübergehend nicht begleichen können. Prinzipiell sind alle Gläubiger, die einen entsprechenden Titel erwirkt haben, dazu berechtigt, sich aus vorhandenem Vermögen des Schuldners zu bedienen. Dies betrifft beispielsweise Wertgegenstände, Bargeld und natürlich sämtliche Guthaben, die sich auf einem Bankkonto befinden können. Demzufolge kann auch das Girokonto von einer Kontopfändung betroffen sein.
Die Frage danach, wann ein Girokonto gepfändet werden kann, lässt sich rechtlich relativ eindeutig beantworten. Grundsätzlich ist eine Kontopfändung nämlich immer dann möglich, wenn der Schuldner ein entsprechendes Verfahren eingeleitet hat, welches letztendlich dazu führt, dass gegen den Gläubiger ein Vollstreckungstitel vorliegt. In einem solchen Fall wird ein sogenannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgestellt, der dazu berechtigt, auch vom Girokonto Guthaben zu pfänden. Allerdings ist dies nicht nur an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, sondern der Gläubiger kann auch nicht jeden Betrag, den er möchte, pfänden. Auf diesem Punkt gehen wir im folgenden Abschnitt noch näher ein.
In der Übersicht sind es insbesondere die folgenden Bankkonten, die von einer Kontopfändung betroffen sein können:
- Girokonto
- Sparkonto
- Tagesgeldkonto
- Festgeldkonto
- sonstiges Konto mit Guthaben
Die Frage danach, wann ein Girokonto gepfändet werden darf, ist rechtlich eindeutig zu beantworten. Es muss ein vollstreckbarer Titel bzw. eine Kontopfändung gegen den Schuldner und Inhaber des Girokontos vorliegen, damit unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden darf.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de2. Wann darf ein Konto gepfändet werden: Welcher Pfändungsbetrag ist möglich?
Die entscheidende Frage rund um die eventuelle Pfändung des Guthabens, welches sich auf einem Girokonto befindet, ist nicht nur, unter welchen Voraussetzungen die Pfändung erfolgen darf. Darüber hinaus ist ein sehr wichtiger Punkt, welche Guthaben überhaupt gepfändet werden dürfen. In dem Zusammenhang spielt die sogenannte Pfändungsfreigrenze eine sehr wichtige Rolle. Es handelt sich dabei um einen Betrag, der jedem Verbraucher zusteht und der besagt, dass eine bestimmte monatliche Summe vor jeder Kontopfändung geschützt ist. Aktuell beläuft sich die sogenannte Pfändungsfreigrenze auf etwas mehr als 1.050 Euro im Monat, falls der Schuldner keine Unterhaltsverpflichtungen hat. Muss der Verbraucher hingegen Frau oder Kind Unterhalt zahlen, liegt die entsprechende Pfändungsfreigrenze noch einmal etwas höher.
In der Praxis führt die Pfändungsfreigrenze dazu, dass ausschließlich solche Guthaben auf dem Girokonto tatsächlich gepfändet werden dürfen, welche diese Obergrenze überschreiten. Bekommt der Schuldner also beispielsweise monatlich 1.300 Euro an Gehalt auf sein Girokonto überwiesen, dürfte er davon stets die genannte Pfändungsfreigrenze von etwas mehr als 1.050 Euro behalten, sodass lediglich etwas mehr als 200 Euro im Monat gepfändet werden dürften. Dies bezieht sich – wie schon erwähnt – auf eine nicht unterhaltspflichtige Person.
Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Pfändungsfreigrenze es derzeit im Detail für nicht unterhaltspflichtige und unterhaltspflichtige Personen in Deutschland gibt:
- Schuldner ohne Unterhaltspflicht: 1.079,99 Euro
- Schuldner mit einem Unterhaltsberechtigten: 1.479,99 Euro
- Schuldner mit zwei Unterhaltsberechtigten: 1.709,99 Euro
Pfändungen von einem Girokonto dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn das Guthaben die sogenannte Pfändungsfreigrenze überschreitet. Aktuell bewegt sich diese Grenze bei nicht unterhaltspflichtigen Personen auf einem Niveau von knapp 1.080 Euro im Monat.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de3. P-Konto erleichtert die Abwicklung von Kontopfändungen
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der auch für ein Girokonto gilt, hat in der Praxis unangenehme Auswirkungen für den Schuldner. Eine Folge besteht darin, dass der Kontoinhaber absolut jede Auszahlung oder sonstige Verfügung, die er von seinem Girokonto vornehmen möchte, zuvor von der Bank genehmigen lassen muss. Dies führt unter anderem dazu, dass im Prinzip kaum noch Online-Banking möglich ist und auch Verfügungen mittels EC- oder Kreditkarte am Geldautomaten in der Praxis kaum realisierbar sind.
Da dies relativ umständlich ist, zumal die Bank in der Praxis ohnehin jeden Monat die gleichen Verfügungen zulasten kann und muss, wurde vor einigen Jahren das sogenannte Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) ins Leben gerufen. Der wesentliche Vorteil dieses Kontos besteht darin, dass die Nutzung eines Girokontos, zu dem ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt, für alle Beteiligten deutlich einfacher geworden ist.
Beim Pfändungsschutzkonto ist es so, dass es sich dabei um ein gewöhnliches Girokonto handelt, welches mit einer Sondervereinbarung versehen ist. Diese Vereinbarung macht es zu einem P-Konto, sodass für alle Beteiligten klar ist, dass eine Pfändung vorliegt. Der gravierende Unterschied zum gewöhnlichen Girokonto besteht beim Pfändungsschutzkonto darin, dass die Bank eben nicht jede Verfügung seitens des Kontoinhabers vorab genehmigen muss. Stattdessen gibt es den bereits zuvor erwähnten Betrag X, nämlich die Pfändungsfreigrenze, die der Kunde jeden Monat automatisch abrufen kann. Erst dann, wenn dieser vereinbarte Betrag überschritten wird, muss die Bank tätig werden.
Das Pfändungsschutzkonto, auch kurz als P-Konto bezeichnet, vereinfacht die Nutzung eines Girokontos immer dann, wenn eine Pfändung vorliegt. Innerhalb des ihm zustehenden Rahmens kann der Kontoinhaber auf dem P-Konto sämtliche Verfügungen veranlassen, ohne dass die Bank zuvor zustimmen muss.
4. Fazit: Pfändung auf dem Girokonto seit einigen Jahren vereinfacht
Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass von einer vorliegenden Pfändung auch das Girokonto betroffen ist. Für den Schuldner ist dies eine unangenehme Situation, allerdings hat sich diese seit Einführung des Pfändungsschutzkontos zumindest vom praktischen Ablauf her deutlich verbessert. Auf dem P-Konto gibt es einen bestimmten Betrag, der monatlich vom Kontoinhaber frei verfügt werden kann. Ausschlaggebend ist hier die Pfändungsfreigrenze, sodass die Bank Abbuchungen nur dann prüfen und gegebenenfalls freigeben muss, falls die Freigrenze überschritten wird.
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