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Es gibt unvorhersehbare Situation im Leben, in denen finanzielle Angelegenheiten nicht mehr persönlich geregelt werden können. In solchen und anderen Lebenslagen kann eine Vollmacht sehr nützlich sein. Sie dient auch als eine wichtige Vorsorgemaßnahme, falls bestimmte Umstände unerwartet eintreten. Falls Sie sich bei der Wahl Ihrer Vertrauensperson für einen nahen Familienangehörigen entscheiden, dann scheint die Erstellung eines solchen Dokuments sehr einfach zu sein. Allerdings gibt es oft kleine Besonderheiten, die jedoch in der Praxis eine große Rolle spielen können. In diesem Ratgeber erläutern wir worauf es bei einer solchen Vertretungsmacht genau ankommt.
- Bankvollmacht lieber mit einem vorgefertigten Muster Ihres Kreditinstituts erteilen
- unterschiedliche Arten der Kontovollmacht für unterschiedliche Situationen
- Widerruf fast immer möglich; später auch vom Erben
- Alternative: Ersatzkonto oder Gemeinschaftskonto
Was ist eine Girokontovollmacht?
Mit einer Girokontovollmacht ermöglichen Sie Dritten den Zugriff auf Ihr Girokonto. Je nach Umfang dieser Bankvollmacht kann sie entweder an spezielle Bedingungen geknüpft werden oder in nahezu unbegrenzten Umfang gelten. So können Sie beispielsweise nur bestimmte Arten von Transaktionen mit Ihrem Girokonto zulassen oder gleich eine Generalvollmacht erteilen, bei welcher Sie in allen finanziellen Geschäften von Person Ihrer Wahl vertreten werden. Die Vollmachtserteilung ist in §164 ff BGB geregelt.
Es gibt aber einige Bankgeschäfte, die mit einer Vollmacht nicht abgeschlossen werden dürfen. Hier ist es empfehlenswert, sich über bestehende Rechtsnormen bei der Bank zu erkundigen. Auch bezüglich der Form einer Vollmacht, herrscht zwar gesetzliche Formfreiheit, jedoch haben die meisten Banken spezielle Formulare, die sie ihren Kunden zur Verfügung stellen. Oft werden auch nur solche Formulare akzeptiert. Es gibt auch Girokontovollmachten, die zwar schon erteilt wurden, jedoch erst beim Auftreten einer bestimmten Bedingung gültig werden.
Einen solchen Sonderfall stellt die sogenannte Vorsorgevollmacht dar. Dabei werden auf den Bevollmächtigten sämtliche Rechte bezüglich der Kontoverwaltung übertragen, falls der Kontoinhaber aus medizinischen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Kontoführung selbst zu übernehmen. Dies hat in der Regel folgenden Hintergrund: anders als von vielen angenommen wird, können sich selbst enge Familienangehörige nicht ohne ein solches Dokument um die Kontoführung des Erkrankten kümmern und es muss in einem solchen Fall erst ein Betreuer vom Gericht bestimmt werden. Viele Banken empfehlen es eine solche Vollmacht direkt in der Bankfiliale zu erteilen, damit diese später nicht angezweifelt werden kann.
Welche Rechte hat die bevollmächtigte Person?
Die bevollmächtige Person hat grundsätzlich selbst bei einer unbeschränkten Vollmacht nicht dieselben Rechte wie der Kontobesitzer. Insbesondere darf die bevollmächtigte Person, die mit einem Konto typischerweise verbundenen Geschäfte erledigen. Hierzu zählen insbesondere:
- Bargeld auch am Schalter abheben
- Überweisungen tätigen
- Lastschriftverfahren einrichten
- Bankverbindung angeben
- Online Banking betreiben
- Vermögensverwaltung (Tagesgeldkonto oder Depot)
Es gibt jedoch eine Reihe von Geschäften, die die Vertrauensperson nicht erledigen kann. So darf diese beispielsweise nicht das für den Kontoinhaber eingeräumte Dispokredit für sich in Anspruch nehmen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass ein Dispokredit nur bei entsprechender Bonität des Kreditempfängers beantragt werden kann. Es kann daher sein, dass der Bevollmächtigte gegebenenfalls nicht über eine ausreichende Bonität verfügt. Eine Übertragung des Kontos auf den Namen des Vollmachtnehmers beispielsweise bei Tod des Vollmachtgebers ist nicht vorgesehen. Auch eine Auflösung der Bankverbindung mit Vollmacht ist nur nach dem Tod des Kontoinhabers möglich.
Falls Sie bezüglich der eingeräumten Rechte Zweifel haben, dann ist es empfehlenswert sich an Ihr Kreditinstitut zu wenden. Aus rechtlicher Sicht gilt es dabei zu beachten, dass der Kontoinhaber auch bei Ausstellung einer Vollmacht der rechtmäßige Kontoinhaber bleibt und daher beispielsweise für seine Schulden persönlich haftet. Falls also der Vollmachtnehmer das Konto überzieht, dann muss der Kontoinhaber das Minus wieder begleichen. Oft ist es dazu auch sinnvoll die Vollmacht auch vom Bankmitarbeiter gegenzeichnen zu lassen oder gleich mit ihm zusammen zu erstellen.
Im Rahmen der „Girokonto Vollmacht Ehepartner“ können verheiratete Kontoinhaber direkt das Verfügungsrecht über ihr Konto dem jeweiligen Partner einräumen.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/deArten der Kontovollmacht
Aufgrund der gesetzlichen Formfreiheit einer Vollmacht für das Bankkonto gibt es lediglich einige gängige Formen einer solchen Vertretungsmacht, die sich in der Praxis etabliert haben. Dabei handelt es sich um:
- transmortale Kontovollmacht
- prämortale Kontovollmacht
- postmortale Kontovollmacht
Bei der transmortalen Vollmacht handelt es sich um eine Vertretungsmacht ohne zeitliche Begrenzung, also eine Girokonto Vollmacht über den Tod hinaus. Dies ist eine Form der Vollmacht, die oft für Ehe- Lebenspartner empfohlen wird, um im Todesfall auf das Konto des anderen Partners zugreifen zu können. Hier gilt es zu beachten, dann eine solche Vollmacht durch einen rechtmäßigen Erben widerrufen werden kann, falls der Vollmachtnehmer nicht Teil der Erbengemeinschaft ist.
Bei einer prämortalen Bankvollmacht handelt es sich eine Vollmacht, die bei Eintritt einer bestimmten Bedingung unwirksam wird. So erlischt eine solche Vollmacht mit dem Tod des Kontoinhabers. In diesem Fall muss der Bank in regelmäßigen Abständen ein Nachweis darüber eingereicht werden, dass der Kontoinhaber sich noch am Leben befindet. Sinnvoll ist eine solche Vollmacht, falls der Vollmachtgeber noch zu Lebzeiten seine Bankgeschäfte von einem Vertreter erledigen lassen möchte, nach dem Tod jedoch sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit den Erben vermeiden möchte.
An den letzten Punkt knüpft auch die postmortale Bankvollmacht an, denn ihre Gültigkeit beginnt erst nach dem Tod des Vollmachtgebers. Sie ist ein hilfreiches Instrument für die Aufteilung des Erbes vom Verstorbenen. Ist eine solche Vollmacht vorhanden, dann muss der Erbe keinen zusätzlichen Erbschein beantragen und kann über das Guthaben auf dem jeweiligen Konto sofort verfügen.
Kontovollmacht erteilen mit Girokonto Vollmacht Muster
Um eine Kontovollmacht zu erteilen, können Sie auf eine Mustervorlage Ihres Kreditinstituts zurückgreifen. Dies hat den Vorteil, dass sämtliche Punkte, die Sie eventuell nicht berücksichtigt haben, enthalten sind.
Hier ist es zunächst wichtig, dass alle Informationen zum Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer, insbesondere die Anschrift und das Geburtsdatum angegeben werden. Falls Sie mehrere Konten oder andere Finanzprodukte wie Tagesgeldkonten, Depots usw. bei derselben Bank besitzen, müssen Sie angeben, für welche Finanzprodukte diese Vollmacht genau gelten soll. Weiterhin muss der Umfang Ihrer Vollmacht definiert werden. Bei Mustervorlagen können Sie oft entsprechende Punkte ankreuzen. Meist handelt es sich dabei um:
- Überweisungen bzw. Zahlungen
- Daueraufträge oder Lastschriften
- Bargeldabhebungen
- Stornierungen der Transaktionen
Bei Formularen der Finanzdienstleister kann außerdem angegeben werden, ob dem Bevollmächtigten eine EC- bzw. Kreditkarte ausgestellt werden soll.
Wenn Ihr Dokument an eine bestimmte Bedingung geknüpft sein sollte, wie etwa bei einer prä- oder postmortalen Vollmacht, dann sollte dies unbedingt angegeben werden. Die Vollmacht kann auch so aufgebaut sein, dass Sie nur für einen bestimmten Notfall gelten soll. Falls dieser Notfall nicht mehr gegeben sein sollte, dann verliert die Vollmacht ihre Gültigkeit.
Sie können auch mehrere Vollmachtnehmer mit einer Vollmacht bestimmen. In diesem Fall ist jede von Ihnen bestimmte Person auch allein bevollmächtigt und benötigt dafür keine Zustimmung der anderen Person.
Damit die Vollmacht gültig wird, muss der Vollmachtnehmer sich entsprechend identifizieren. Dies kann entweder im Rahmen eines VideoIdent Verfahrens oder, falls es sich um eine Hausbank handelt, direkt in der Filiale unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises geschehen.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/deDarauf sollten Sie achten
Es gibt eine Reihe von Besonderheiten, welche im Rahmen einer Bankvollmacht beachtet werden sollten. So ist es beispielsweise empfehlenswert, die mit der Vollmacht eingeräumten Rechte so genau wie möglich zu formulieren. Falls Sie der Meinung sind, dass eine bestimmte Transaktion nicht zugelassen werden soll, dann muss diese Bedingung aufgeführt werden. Wenn Sie eine Bankvollmacht für einen bestimmten Fürsorgefall beantragen möchten, dann sollten Sie sich unbedingt informieren, welche Nachweise Ihre Bank vom Vollmachtnehmer erfordert, damit dieser Zugriff auf Ihr Konto erhält. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Vertrauensperson darauf, dass sie in der Lage ist, sich um Ihr Konto, unter Wahrung Ihrer persönlichen Interessen, zu kümmern. Es ist weiterhin empfehlenswert sich rechtzeitig um die Erteilung einer Vollmacht zu bemühen, da auf diese Art und Weise später finanzielle Engpässe oder bestimmte Konflikte vermieden werden können.
Der Bevollmächtigte kann jederzeit dazu aufgefordert werden, zu beweisen, dass er Transaktionen auf Ihrem Konto im Sinne des Kontobesitzers tätigt. Bei verdächtigen Aktivitäten, wie beispielsweise häufigen hohen Bargeldauszahlungen, können Familienangehörige den Vollmachtnehmer auch anzeigen. Weiterhin sollte beachtet werden, dass eine Bankvollmacht unter keinen Umständen ein Testament ersetzen kann. Denn auch eine postmortale Bankvollmacht kann vom rechtmäßigen Erben nach §1922 BGB widerrufen werden. Allerdings ist der Bevollmächtigte in der Lage, falls kein Widerruf seitens des Erben erfolgt, trotzdem auf das Konto des Vollmachtgebers zuzugreifen. Dies kann potentielle Konflikte mit sich bringen, die nicht selten nur unter Einwirkung eines Rechtsanwalts gelöst werden können.
So können Sie eine Bankvollmacht widerrufen
Eine Bankvollmacht kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Auch dafür bieten Kreditinstitute in der Regel eigene Formulare an. Wie bei Ausstellung einer Vollmacht, sollten Sie auch hier sämtliche Angaben zu Ihrer Person sowie zu Person des Vollmachtnehmers machen. Außerdem sollten Sie genau angeben, um welches Finanzprodukt es sich dabei handelt. Achten Sie darauf, dass Sie im Falle eines Widerrufs sämtliche auf den Bevollmächtigten ausgestellte Karten wie EC-Karte, Kreditkarte oder andere Unterlagen an die Bank zurückgeben müssen. Sobald Ihr Finanzdienstleister über den Widerruf informiert ist, gilt die Vollmacht als erloschen. In einigen Fällen bedarf es keines Widerrufs seitens des Vollmachtgebers. Eine prämortale Vollmacht erlischt automatisch, falls der Bevollmächtigte oder der Kontoinhaber verstirbt. Auch wenn der Vollmachtnehmer geschäftsunfähig wird, gilt die Vollmacht als unwirksam. Dies kann beispielsweise nach Pflegebedürftigkeit des Bevollmächtigten eintreten. Auch bei Insolvenz des Kontoinhabers wird die Vollmacht automatisch zurückgezogen. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass ein Insolvenzverfahren über das gesamte Vermögen eröffnet wird und ein vom Insolvenzgericht ernannter Insolvenzverwalter an Stelle des Vollmachtnehmers über das Vermögen des Kontoinhabers entscheidet.
Der Widerruf einer Bankvollmacht ist im §168 BGB geregelt. Nach dem Tod des Kontoinhabers wird der Erbe als Gesamtnachfolger auch Kontoinhaber und kann daher die bereits erteilten Vollmachten sofort widerrufen. Allerdings kann der Erblasser den Widerruf einer Vollmacht nach seinem Tod verhindern, indem er eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt. In diesem Fall verliert die Vollmacht auch nach dem Tod nicht ihre Gültigkeit. Sie kann allerdings von Erben aus wichtigem Grund widerrufen werden.
Alternativen zur Kontovollmacht: Ersatzkonto oder Gemeinschaftskonto
Falls Sie bestimmte Gründe haben, die gegen eine Vollmacht sprechen, dann können Sie auf unterschiedliche Alternativen zurückgreifen, welche Ihnen der jeweilige Finanzdienstleister ermöglicht. So kann beispielsweise ein so genanntes Ersatzkonto eingerichtet werden, auf welches nur den von Ihnen ausgewählten Personen der Zugriff eigeräumt wird. In diesem Fall können Sie mit einem Dauerauftrag bestimmte Geldbeträge in regelmäßigen Abständen auf dieses Konto überweisen. Auch hier gibt es unterschiedliche Variationen. Möchte der Erblasser beispielsweise erreichen, dass über dieses Guthaben erst nach seinem Tod verfügt werden sollte, dann kann er dies im Rahmen einer entsprechenden Mitteilung an seine Bank erledigen.
Für Ehe- bzw. Lebenspartner bietet sich eine weitere Alternative an. Sie können ein Gemeinschaftskonto einrichten. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass ein solches Konto unbedingt als ein „Oder-Konto“ eingerichtet wird. Denn anders als bei einem „Und-Konto“, bei welchem der Zugriff nur durch gemeinsame Willenserklärung von beiden Kontoinhabern möglich ist, kann bei einem „Oder-Konto“ jeder Kontobesitzer unabhängig vom anderen alle Bankgeschäfte erledigen. Somit handelt es sich bei einem Gemeinschaftskonto um eine praktische Alternative, welche im Todesfall oder bei Pflegebedürftigkeit eine Vollmacht ersetzen kann. In diesem Fall muss keine spezielle Vollmacht ausgestellt werden. Hier gibt es allerdings eine wichtige Besonderheit. Falls der andere Kontoinhaber missbräuchlich auf den Guthabenanteil der Erben zugreift, kann er von diesen angezeigt und zur Rückgabe verpflichtet werden.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/deFazit: Girokonto Vollmacht – unterschiedliche Aspekte sind zu beachten
Eine Girokontovollmacht ermöglicht einer von Ihnen bestimmten Person den Zugang zu Ihrem Bankkonto. Dabei kann diese Person nahezu die gleichen Rechte besitzen, wie der Kontoinhaber oder Ihre Rechte können nur auf bestimmte Situationen und Bankgeschäfte eingeschränkt werden. Außerdem gibt es eine Reihe von Geschäften, die eine bevollmächtigte Person gar nicht erledigen kann. Dazu zählt beispielsweise die Übertragung des Kontos auf ihren Namen.
Hinsichtlich der Gestaltung einer Bankvollmacht gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Oft ist die Gültigkeit dieser Vertretungsmacht davon abhängig, ob der Kontoinhaber sich noch am Leben befindet. Währende eine prämortale Kontovollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt, ist die transmortale Variante eine Girokonto Vollmacht über den Tod hinaus. Eine postmortale Vollmacht ist dagegen nur für die Zeit danach bestimmt. Sie kann zu einem wirksamen Instrument bei Verwaltung des Erbes sein, gleichzeitig birgt sie ein Risiko für die Entstehung von Konfliktsituationen.
Um eine Kontovollmacht zu erteilen ist es empfehlenswert auf entsprechende Muster, welche Ihr Kreditinstitut in der Regel zur Verfügung stellt, zurückzugreifen Dies hat den Vorteil, dass eine solche vorgefertigte Vollmacht in der Regel viele unterschiedliche Situationen berücksichtigt. Je nach persönlicher Situation gibt es unterschiedliche Besonderheiten, die nicht außer Acht gelassen werden sollen. So muss die Entscheidung bezüglich Ihrer Vertrauensperson sorgfältig überlegt sein. Bedenken Sie auch, dass eine an bestimmte Bedingungen geknüpfte Vollmacht erst bei Vorlage von entsprechenden Nachweisen gültig wird.
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