- Keine Kontoführungsgebühren
- Gratis MasterCard
- Schnelle Kontoeröffnung
Paare, die schon seit einiger Zeit gemeinsam durchs Leben gehen, entscheiden sich früher oder später, die getrennte Kontoführung zugunsten eines gemeinsamen Bankkontos aufzugeben. Dies kann verschiedene Gründe haben. Natürlich sind mögliche Kontoführungsgebühren ein Argument für die Aufgabe eines der beiden bisher genutzten Kontos. Wird aktuell ein gebührenfreies Girokonto verwendet, kann das wechselseitige Vertrauen ein Argument für die Einrichtung eines Einzelkontos für beide Personen die Umstellung eines Kontos auf ein Gemeinschafts-Bankkonto. Werden Miete und andere Rechnungen ohnehin gemeinschaftlich gezahlt, ist auch die Bequemlichkeit bei der Nutzung ein Vorzug des Gemeinschaftskontos. Dieses kann durch einen genauen Konditionsvergleich günstig sein, muss aber spätestens im Hinblick auf Entgelte für Kontoleistungen nicht immer kostenlos sein. Denkbar ist die Eröffnung eines schufafreien Kontos, wenn zumindest ein Nutzer negative Schufa-Einträge vorweist.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/deWichtige Details zum Gemeinschaftskonto:
- Verbraucher müssen wichtige Transaktionen rechtzeitig umstellen
- zumindest ein Konto muss fristgerecht gekündigt werden
- viele Banken bieten Neukunden einen Kontowechsel-Service
- Abhebungsverhalten und Transaktions-Menge für Kontovergleich entscheidend
- Gemeinschaftskonten können teils ohne Schufa-Abfrage eröffnet werden
Der ausführliche Girokonto Vergleich
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de1. Alle Kontonutzer an der Kontoeröffnung beteiligt
Schon zu Beginn dieses Ratgebers kann gesagt werden, dass eine Konto-Variante grundsätzlich aus dem Girokonto Vergleich herausfällt. Gemeint ist das Modell des Pfändungsschutzkonto (P-Konto), da dieses seiner speziellen Ausrichtung wegen nur von einem Bankkunden eröffnet werden kann, um die rechtlich vorgeschriebenen Freibeträge gegen eine drohende Kontopfändung zu schützen. Dies aber heißt nicht, dass nicht eine weitere Person durch einen Antrag bei der Bank die nötigen Verfügungsrechte erhalten kann. Einzig die Nutzung als Gemeinschaftskonto sieht der Gesetzgeber generell nicht vor. Um ein Gemeinschaftskonto eröffnen zu können, müssen Verbraucher nicht viel mehr tun als Kunden, die ein Konto allein für sich beantragen möchten. Der zentrale Unterschied: Alle erforderlichen Unterlagen müssen von beiden zukünftigen Kontoinhabern eingereicht werden. Dies betrifft gleichermaßen die Zustimmung zur Bonitätsprüfung durch eine Schufa-Abfrage, sofern es sich beim gewünschten Kontomodell nicht gezielt um Angebote für Kunden mit negativen Einträgen, also ohne die gemeinhin übliche Schufa-Prüfung handelt.
Die gemeinsame Entscheidung verlangen Banken selbstverständlich auch im Falle einer möglichen Kündigung des gemeinsamen Kontos. Zwar gelingt diese wie bei allen anderen Konten für Privatkunden recht unbürokratisch und formlos, aber es braucht nun einmal das Okay beider Kontoinhaber. Das Kündigen erlauben Banken längst fristlos, so dass Kunden sehr schnell ihr Girokonto wechseln können, um ihre monatlichen Kosten zu reduzieren. Möchte nur eine Person auf die gemeinsame Nutzung verzichten, kann alternativ die Umwandlung in ein Konto für eine Person infrage kommen. Besonders schnell gelingt die Kontokündigung durch den Einsatz eines Musterschreibens, das viele Banken ihren Kunden im Servicebereich ihrer Webseiten zur Verfügung stellen. Während pfändungssichere Konten im Grunde niemals ohne Kontoführungsgebühren zur Verfügung gestellt werden, nennt der Girokonto Vergleich so manches gebührenfreie Girokonto, das von zwei Personen genutzt werden kann.
Kurze Zusammenfassung zur Kontoeröffnung:
Ein Kontonutzer kann beim „waschechten“ Gemeinschaftskonto nicht allein die Prozedur der Kontoeröffnung durchlaufen. Vielmehr nehmen Banken bei gemeinsam genutzten Konten alle späteren Nutzer in die Pflicht. Dies bedeutet die Zustimmung zur Bonitätsprüfung von allen Kontoinhabern, die Vorlage der Einkommensnachweise und das Ausfüllen der üblichen Kontounterlagen. Eine Ausnahme stellen Einzelkonten dar, bei denen einer zweiten Person Verfügungsrechte eingeräumt werden. Dies aber ist rein technisch nicht vergleichbar mit einem richtigen gemeinschaftlich eröffneten Bankkonto.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de2. Gemeinschaftskonto-Erträge können Probleme verursachen
Zu unterscheiden ist zwischen einem Konto, dass tatsächlich auf die Namen beider Nutzer läuft und einem Angebot, bei dem der zweiten Person lediglich Zugriffsrechte auf das Konto gewährt werden. Dies wirkt sich unter Umständen vor allem unter steuerlichen Gesichtspunkten aus. Hierbei gilt: Wird ein Girokonto mit Guthabenzinsen genutzt, ergeben sich aus der Verzinsung des Guthaben Kapitalerträge, die in Deutschland über die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % sowie eventuell Kirchensteuer (8,00 oder 9,00 %) steuerpflichtig sind. Allerdings sieht der Gesetzgeber diesbezüglich Freibeträge in Höhe 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für verheiratete Kontonutzer vor, die über einen Freistellungsauftrag geltend gemacht werden. Der Fiskus sieht diesen Freistellungsauftrag indes tatsächlich nur für Verheiratete bzw. gemeinsam steuerlich veranlagte Personen vor, die ein Gemeinschaftskonto als Privatkunden nutzen.
Ohne die eheliche Zusammenveranlagung können Zinserträge nicht dem eigentlichen Empfänger zugewiesen werden, da kein gemeinsames Vermögen vorliegt. Die Steuerfrage ist somit von großer Bedeutung. Allgemein gibt es bei einem gemeinsam genutzten Konto noch einen weiteren elementaren Aspekt die Kontoform betreffend. Werden mit dem Konto keine Kapitaleinkünfte realisiert, kann das Steuerthema weitgehend in den Hintergrund rücken im Test der Gemeinschaftskonten.
Kurzes Fazit:
Konten, die Kunden einen Guthabenzins einbringen, eignen sich als Gemeinschaftskonto nur für Ehepaare und steuerlich gemeinsam veranlagte Paare. Andernfalls kann es die Einkünfte zu Zuordnungsproblemen beim Finanzamt kommen. Die Folge können Nicht-Anerkennungen der üblichen Steuerfreibeträge sein, eben weil keine präzise Aussage getroffen werden kann, welcher Ertrag welchem Kontonutzer „gehört“.
3. Unterschied der Konten liegt oft in den Nutzungsmöglichkeiten
Schaut man sich die Liste der Gemeinschaftskonto-Angebote an, zeigt sich, dass Banken zwei verschiedene Kontomodelle nennen:
- die Variante als „Und“-Konto
- das Modells des „Oder“-Kontos
Auch wenn Und-Konten in der Regel eher selten angeboten werden, kann sich dieses Format für manchen Fällen kann ein Und-Konto durchaus die bessere Wahl sein. Der Name gibt im Grunde bereits Aufschluss über die Funktion des Kontos. Bei diesem System reicht es nicht, wenn einer der berechtigten Kontonutzer einen Auftrag für Transaktionen stellt oder Geld abheben möchte. Stattdessen ist es obligatorisch, dass beide Nutzer grünes Licht für Transaktionen geben. Der Aufwand mag größer sein, dafür aber haben beide Personen mit Verfügungsrechten die bestmögliche Kontrolle über die Kontobewegungen. Schwierigkeiten können im Falle des Todes eines Kunden mit Verfügungsgewalt kommen. Das Verhältnis des verbliebenen Nutzers zu den Erben, denen Banken direkt Kontorechte einräumen müssen, ist vielleicht nicht immer als optimal zu bezeichnen. Auf rein geschäftlicher Ebene sind Und-Konten indes durchaus eine vielfach gute Variante – gleiches gilt für Konten, die von Erbgemeinschaften genutzt werden.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/deAuch für Wohngemeinschaften zur Miet- und Nebenkostenzahlung können Gemeinschaftskonten sinnvoll sein, da die Konten im Regelfall ohne Probleme nicht nur von zwei, sondern mehreren Personen genutzt werden können. Die notwendige Zustimmung aller Zugriffsberechtigter verhindert, dass sich eine der Personen über Gebühr am Kontoguthaben bedient. Soll ein Gemeinschaftskonto auf Basis eines gesunden Vertrauensverhältnisses zwischen beiden Berechtigten genutzt werden, ist das Modell mit der Vorsilbe „Oder“ besser geeignet. Denn hier braucht es für Abhebungen und Transaktionen über das gemeinsam verwendete Konto nicht erst der Zustimmung durch den zweiten Kontonutzer. Gerade in Situationen, in denen es schnell gehen muss, oder im Krankheitsfall kann es zu einem Zeitverzug kommen, der weitere Kosten zur Folge hat. Etwa in Fällen, in denen offene Rechnungen zügig beglichen werden müssen, um Mahngebühren und andere Komplikationen zu umgehen.
4. Welche Konditionen sind beim Gemeinschaftskonto wichtig?
Es ist unstrittig, dass ein Gemeinschaftskonto in vielerlei Hinsicht von Vorteil sein kann für seine Nutzer – gemeint ist damit nicht allein die Einsparung einer der beiden vorher möglicherweise fälligen Kontoführungsgebühren. Doch welches Konto ist das richtige und worin sind die Vorzüge tatsächlich zu sehen? Die Vorgehensweise bei der Suche nach dem besten Partnerkonto im Girokonto Vergleich unterscheidet sich letzten Endes nicht merklich vom Aufwand bei einem einzelnen Girokonto mit Dispokredit oder ohne einen Verfügungsrahmen. Die Frage, ob ein Dispo benötigt wird, ist ein Punkt auf der Checkliste. Denn manchem Paar reicht durchaus ein Girokonto auf Guthabenbasis, weil so die optimale Übersicht über alle Ausgaben erhalten bleibt, während der Dispokredit für viele Kunden aus nachvollziehbaren Gründen eher eine kostspielige Versuchung darstellt.
Weitere unverzichtbare Punkte im Datenabgleich lassen sich ebenfalls sehr genau als Fragen formulieren:
- Benötigen beide Personen EC- und Kreditkarten?
- Ist den Nutzern der Service in der Bankfiliale wichtig?
- Setzen Kunden auf Online-Banking? Soll zudem Mobile Banking genutzt werden?
- Werden die Kontokarten nur zuhause oder auch im Ausland eingesetzt?
- Wie viele Transaktionen werden pro Monat ausgeführt (mit/ohne Beleg)?
- Wie häufig wird wahrscheinlich Bargeld abgehoben?
Ausschließliche Kartennutzung in Deutschland oder weltweiter Bedarf?
Der Vergleich der Entgelte, die in der Heimat und im Ausland fällig werden, verdeutlicht eindrucksvoll, warum Kunden so genau darüber nachdenken sollten, in welchen Situationen sie ihre Karten zum Gemeinschaftskonto verwenden. Hilfreich sind dabei die Kontounterlagen zu den zuvor genutzten Konten. Denn sie geben Aufschluss darüber, wie viele Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften pro Monat an welche Adressaten gingen. Viele Kontoinhaber zahlen für manche Dinge schon so lange Geld, dass sie sich dieser Zahlungen gar nicht mehr bewusst sind. Kunden, die zumindest hin und wieder Zeit im Ausland verbringen, müssen noch genauer hinschauen. Heben sie regelmäßig Geld außerhalb Deutschlands ab? Dann werden bei vielen Banken höhere Abhebungsgebühren fällig! Auch bei Überweisungen ins Ausland ist zu sorgfältiger Planung geraten. In diesem Bereich erheben viele Banken erheblich höhere Transaktionsgebühren als bei Inlandszahlungen.
Vor allem bei beleghaften Transaktionen geht die Nutzung eines Gemeinschaftskontos wie jedes andere Konto schnell ziemlich ins Geld, wenn Kunden keine ausreichend bedarfsgerechten Entscheidungen zur Kontoeröffnung treffen. Kunden, die unbedingt Anspruch auf Kundenservice in der Bankfiliale über Online- und Mobile-Banking hinaus haben möchten, müssen ihr Konto aus einer deutlich eingeschränkten Zusammenstellung auswählen. Die Aussage, dass Konten einer Filialbank generell immer teurer im Unterhalt sind, ist heute nicht mehr zutreffend. In diesem Punkt hat der Wettbewerb am Markt für Besserung im Interesse der Verbraucher gesorgt. Dies trifft auch auf das durchschnittliche Girokonto mit Kreditkarte zu: Wer früh mit der Planung beginnt und sich Zeit für einen Vergleich nimmt, findet Konten, die kostenlose Karten für mehrere beinhalten. Damit sind meist freilich die Bereitstellungs-, nicht aber die Nutzungsgebühren gemeint. Einige Banken erlauben immerhin einige kostenlose Abhebungen weltweit pro Monat, was im Urlaub für viele Kunden genug Service sein kann.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/deWeitere Zwischenzusammenfassung:
Gerade im Bereich der Transaktionen vom Konto sowie der Abhebungen mit EC- und Kreditkarten lauern bei einigen Anbietern auch beim Gemeinschaftskonto Fallstricke. So kann der Gang zum Geldautomaten gerade im Ausland mit hohen Kosten verbunden sein. Vielreisende Paare sollten an dieser Stelle sehr genau hinterfragen, wie oft und in welchem Umfang sie unterwegs Bargeld abheben müssen. Es gibt Angebote, bei denen Abhebungen generell gebührenfrei sind, so dass bei regem Gebrauch sogar Kontoführungsgebühren hinnehmbar sein können.
5. Beim Umzug zum Gemeinschaftskonto früh an Ummeldungen denken!
Schon beim Begriff des gemeinsam genutzten Kontos wird eines deutlich: Mindestens einer der Berechtigten mit Kontozugriff wird Korrekturen von Daueraufträgen und regelmäßigen Lastschriften vornehmen müssen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, sind Mahngebühren und schlimmstenfalls sogar negative Schufa-Einträge infolge nicht beglichener Rechnungen nicht ausgeschlossen. Sofern beide zukünftigen Kontonutzer ihr bisheriges Girokonto wechseln, müssen beiden Personen daran denken, Finanz- und Vertragspartner über den Kontowechsel zeitnah zu informieren. Etliche Banken kommen ihren (Neu-) Kunden in Sachen Bürokratie ein gutes Stück entgegen. Sie bieten Kunden einen Kontowechsel- oder Umzugsservice. Hier können Verbraucher in vielen Fällen die Adressen ihrer Vertragspartner eingeben, die Informationsarbeit übernimmt dann die Bank. Einen solchen Service gibt es zum Beispiel die Deutsche Kreditbank, auch wenn dieser spezielle Punkt nicht eingehend in unseren norisbank Girokonto Erfahrungen thematisiert wird.
Eine positive Eigenschaft solcher Angebote: Im Idealfall übernehmen die Institute sogar die Haftung, falls Kosten aufgrund zu später Meldung an die vertraglichen Partner der Gemeinschaftskonto-Nutzer entstehen. Positiv zu vermerken ist im Girokonto Vergleich, dass die große Mehrheit aller Banken Girokonto auch als Partner- oder Gemeinschaftskonten vergibt. Allerdings müssen Kunden teilweise gezielt nachfragen, weil Banken nicht immer gezielt mit Angeboten dieser Art werben. Dies wiederum liegt unter Umständen daran, weil Banken in diesem Bereich eben nicht mit allzu zu hohen Extraeinnahmen rechnen.
6. Fazit zum Gemeinschaftskonto:
Verbraucher, die sich für die Zusammenlegung ihrer Girokonten entscheiden oder zwei Konten zugunsten eines Gemeinschaftskontos kündigen, können ein solches Angebot Partnerkonto bei den allermeisten Banken eröffnen. Die Konditionen variieren hierbei jedoch doch je nach Anbieter so sehr, dass nur der Vergleich der Konten sowie die Analyse des Bedarfs und des alltäglichen Gebrauchs zeigen kann, bei welchem Institut welche Kunden am besten aufgehoben sind.
Bilderquellen: shutterstock.com
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